Viele Kommunen bieten Eltern nach der Geburt ihres Kindes Besuche zu Hause an. Im Zusammenhang mit diesen Willkommensbesuchen stellen sich einige datenschutzrechtliche Fragen – insbesondere nach dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO), aber auch durch die voneinander abweichenden Regelungen in den Bundesländern.
Im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt. Sie betreffen die Erhebung von Kontaktdaten der Eltern von Neugeborenen sowie die eigentliche Durchführung der Besuche bei den Familien vor Ort. Sie richten sich sowohl an Leitungskräfte bzw. koordinierende Fachkräfte von Willkommensbesuchen in Jugend- und Gesundheitsämtern sowie an beauftragte freie Träger, als auch an Fachkräfte, die die Eltern besuchen. Weitere Informationen erhalten Sie hier…

Quelle: Newsletter Frühe Hilfen 29.06.2020