Berlin – GKV-Spitzenverband und Hebammenverbände haben sich auf einen Kriterien­ka­talog verständigt, der regelt, wann eine Geburt im häuslichen Umfeld vertretbar ist. Er soll Schwangeren wie freiberuflichen Hebammen helfen, den richtigen Geburtsort zu finden.

Die Kriterien gelten seit dem 1. April 2020 und lösen die 2015 vereinbarten Ausschluss­kriterien ab. Sie sind für freiberuflich tätige Hebammen verbindlich, damit sie Hausgebur­ten mit der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) abrechnen können. Weiterlesen im Ärzteblatt…

Quelle: www.aerzteblatt.de