Kassel – Wenn sich ein frühgeborenes Baby im Krankenhaus einen Keim einfängt, gilt dies als versicherter „Arbeitsunfall“. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel sprach einer heute schon 27 Jahre alten Betroffenen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu (Az.: B 2 U 34/17 R). Weiterlesen im Ärzteblatt…
Quelle: aerzteblatt.de