Neu ab 2019: Die Steuerbefreiung für Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung gilt nur noch, wenn diese zertifiziert sind.
Maßnahmen, die vom Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchgeführt werden und das Ziel haben, den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern, sind steuerlich befreit – und zwar bis zur Höhe von 500 Euro jährlich (§ 3 EStG).

Damit die Steuerbefreiung 2019 gilt, müssen diese Maßnahmen nun zertifiziert sein. Unter die Steuerbefreiung fallen Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.

Die Zertifizierung war bisher nicht Voraussetzung für die Steuerbefreiung und sorgt daher für eine leichte Verschärfung. Weiterlesen bei Techniker Krankenkasse…

Quelle: www.tk.de