Düsseldorf – Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) erstattet ab sofort 70 Prozent des erhobenen Schulgeldes für Schüler der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, Podologie sowie der Pharmazeutisch-Technischen Assistenz. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. September 2018, wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales heute mitteilte. Weiterlesen im Ärzteblatt…

Quelle: Ärzteblatt