Obwohl die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, streiten sich Eltern oftmals darüber, wo sich ein Kind dauerhaft oder kurzfristig aufhalten darf. Diesen Teilbereich des Sorgerechts, bei dem es um den räumlichen Aufenthaltsort des gemeinsamen Kindes geht, nennt man das Aufenthaltsbestimmungsrecht (s. § 1631BGB). Grundsätzlich wird bei gemeinsamen Sorgerecht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch gemeinsam durch die beiden Elternteile ausgeübt, es kann jedoch auch gesondert davon geregelt und von einem einzelnen Elternteil wahrgenommen werden. Was genau im Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt wird und wie man es alleine beantragen kann, darüber informiert der nachfolgende Artikel….

Quelle: anwalt.de