Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt die nach wie vor bestehende Möglichkeit, sich im Rahmen der 3-jährigen Ausbildung mit einem Vertiefungsansatz in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ausbilden zu lassen. Zusätzlich haben die Auszubildenden für das 3. Ausbildungsjahr die Möglichkeit, sich für die Kinderkrankenpflege zu spezialisieren. Der eigenständige Beruf der Kinderkrankenschwester / des Kinderkrankenpflegers hat damit zunächst Bestand. Und das ist unbedingt notwendig – kleine Kinder mit ihren speziellen Bedürfnissen brauchen qualifizierte Pflege, sie haben ein Recht darauf! Weiterlesen…

Quelle: Presseinfo der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) vom 8.5.2018