Ab 01.01.2018 wurden einige Neureglungen im gesetzlichen Mutterschutz eingeführt. Das Mutterschutzgesetz gilt nun auch für Auszubildende, Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen. So werden Schwangere noch besser vor Arbeiten geschützt, die in einemvorgegebenen Zeittempo erledigt werden müssen.

Frauen erhalten mehr Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Bisher durften werdende und stillende Mütter an Sonntagen, Feiertagen und nachts generell nicht arbeiten. Das ändert sich jetzt in Teilen, wenn insbesondere die Schwangere ihre Einwilligung gibt, der Arzt seine Erlaubnis erteilt und die zuständige Aufsichtsbehörde zustimmt.

Außerdem muss jeder Arbeitgeber bis Ende 2018 alle Arbeitsplätze in seinem Betrieb daraufhin untersuchen, ob Schwangere oder stillende Mütter dort gefahrlos arbeiten können. Änderungen im Mutterschutzgesetz…